Gesetzliche Betreuung:Was bedeutet das?

Betreuer Thomas Messingschlager Günzburg

Als gesetzlicher Betreuer werde ich vom Gericht bestellt, wenn eine volljährige Person in bestimmten Lebensbereichen nicht mehr für sich selbst sorgen kann. Die wichtigsten Aufgabenbereiche sind z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder Aufenthaltsbestimmung.
Ich bin für Sie da. Aber ich entscheide nichts ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung, solange es geht.

Mein Anspruch

Der Weg zur Betreuung

Gebiete