Als gesetzlicher Betreuer werde ich vom Gericht bestellt, wenn eine volljährige Person in bestimmten Lebensbereichen nicht mehr für sich selbst sorgen kann. Die wichtigsten Aufgabenbereiche sind z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder Aufenthaltsbestimmung.
Ich bin für Sie da. Aber ich entscheide nichts ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung, solange es geht.